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BSG, 14.04.2010 - B 4 AS 48/09 BH |
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Karlsruhe - S 14 AS 3607/07
- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2009 - L 7 AS 3657/09
- BSG, 14.04.2010 - B 4 AS 48/09 BH
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- LSG Baden-Württemberg, 19.11.2009 - L 7 AS 3657/09
Auszug aus BSG, 14.04.2010 - B 4 AS 48/09 BH
Der Antrag der Klägerin, ihr für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 19. November 2009 - L 7 AS 3657/09 - vor dem Bundessozialgericht Prozesskostenhilfe zu bewilligen und einen Rechtsanwalt beizuordnen, wird abgelehnt.Das LSG stellte daraufhin in dem streitgegenständlichen Verfahren (L 7 AS 3657/09) fest, dass der Rechtsstreit durch übereinstimmende Erklärungen im Erörterungstermin vom 20.4.2009 erledigt sei, soweit weitere KdU im beantragten Umfang für den streitbefangenen Zeitraum geltend gemacht worden seien (Urteil vom 19.11.2009).
- BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R
Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten - …
Auszug aus BSG, 14.04.2010 - B 4 AS 48/09 BH
Die Beklagte erklärte sich weiter bereit, nach Vorlage der von der Klägerin angestrebten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) gegen das Urteil des BSG vom 19.2.2009 (B 4 AS 48/08 R) die Kosten der Klägerin für Strom, Warmwasserbereitung und Kabelnutzung (Fernsehen/Radio) zu übernehmen, soweit das BVerfG eine diesbezügliche Verpflichtung der Beklagten über die Gewährung von Regelleistungen hinaus feststelle. - BSG, 16.11.1987 - 5b BJ 118/87
Verfahrensmangel - Beweisaufnahme - Sitzungsarzt - Rüge
Auszug aus BSG, 14.04.2010 - B 4 AS 48/09 BH
Es ist nicht erkennbar, dass die Rechtssache eine Rechtsfrage aufwirft, die - über den Einzelfall hinaus - aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Revisionsgericht bedürftig und fähig ist (vgl BSG SozR 1500 § 160a Nr. 60 und 65). - LSG Baden-Württemberg, 25.06.2009 - L 7 AS 4503/07
Auszug aus BSG, 14.04.2010 - B 4 AS 48/09 BH
In einem Erörterungstermin beim LSG Baden-Württemberg vom 20.4.2009 (L 7 AS 4503/07) reduzierte die Beklagte den vorgenommenen Abzug für die Warmwasserkosten und bewilligte der Klägerin für den Zeitraum von Juli 2005 bis Mai 2006 insgesamt 30, 58 Euro.